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EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger sowie Schweizerinnen/Schweizer haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und benötigen daher keine arbeitsmarktbehördliche Berechtigung zur Arbeitsaufnahme (sie genießen Arbeitnehmerfreizügigkeit).
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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