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Navigation: Startseite > Leben in Oberalm > Das Oberalmer Dirndl
Bei einer Verhaftung, auch Festnahme genannt, sind folgende Punkte zu beachten:
Nähere Informationen zur "Verhaftung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Strafprozessordnung (StPO)
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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