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Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Aufenthalt
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
Umzug
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