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Wurde ein Pkw nach dem 1. Jänner 1996 in einem Mitgliedstaat der EU mit einer EU-Typgenehmigung erworben, dann ist er bereits einem gemeinschaftlichen Typgenehmigungsverfahren unterzogen worden. Das bedeutet, dass dieses Kfz in allen Ländern der EU zugelassen werden darf.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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