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Bei einer Entziehungszeit von bis zu 18 Monaten wird der bisherige Führerschein wieder ausgefolgt.
Dauert die Entziehung länger als 18 Monate, ist die Lenkberechtigung erloschen und es muss eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung beantragt werden.
Wiedererteilung: Es ist ein ärztliches Gutachten notwendig, das zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung nicht älter als 18 Monate ist.
Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Die Führerscheinbehörde Ihres Wohnsitzes
Sie müssen einen Antrag auf Wiederausfolgung Ihres Führerscheins stellen. Bitte erkundigen Sie sich über die näheren Details bei der Führerscheinbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Wiederausfolgung des alten Führerscheins: 39,60 Euro
Kosten für ein ärztliches Gutachten und andere Maßnahmen sind in den oben genannten Gebühren nicht enthalten.
§ 28 Führerscheingesetz (FSG)
Führerscheinantrag
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
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