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Im juristischen Sinn ist ein Urteil eine gerichtliche Entscheidung, für die besondere Formen vorgeschrieben sind. Es enthält den Urteilskopf, den Urteilsspruch und seine Begründung sowie die Unterschrift der Richterin/des Richters und der Schriftführerin/des Schriftführers.
Während im Strafverfahren das Urteil mündlich verkündet und begründet und erst danach niedergeschrieben wird, wird es im Zivilverfahren meist nur schriftlich ausgefertigt und den Parteien zugestellt.
Ausführliche Informationen zum Thema "Urteilsverkündung" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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