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Heizkostenzuschuss neu ab 01.04.2023

Veröffentlichungsdatum06.04.2023Lesedauer< 1 Minute
heizkosten

Das Land Salzburg leistet für die Heizperiode 2022/2023 nach Maßgabe dieser Richtlinie den Antragsteller*innen einen Zuschuss für die Beheizung ihres Wohnraums – unabhängig von Energieträger und Heizungsart. 

Ab 01.04.2023 beträgt der Zuschuss einmalig € 600,00. Bereits gestellte Anträge werden automatisch auf den neuen Betrag erhöht - es ist keine neue Antragstellung erforderlich!

Der Heizscheck ist eine einmalige Unterstützung

elektronischer Antrag

Anleitung E-Government Antrag

Förderrichtlinie Heizkostenzuschuss 2022/23