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Neue Richtlinie zur Gewährung von energiesparenden und emissionsmindernden Maßnahmen ab 01.07.2024

Veröffentlichungsdatum28.06.2024Lesedauer< 1 Minute
Marktgemeinde Oberalm

Ab 01.07.2024 gilt eine neue Richtlinie zur Gewährung von energiesparenden und emissionsmindernden Maßnahmen.

Neues Antragsformular

Anträge, die bis 30.06.2024 eingereicht werden, werden nach der bis dahin gültigen Richtlinie erledigt.